Minocasino AML
Die Geldwäsche-Richtlinie von Minocasino steht in Kapitel 11 der AGB: Mit der Kontoeröffnung verpflichtet sich der Spieler, keine Mittel aus Straftaten zu verwenden. Bei Verstößen wird das Konto während der Prüfung gesperrt, verdächtige Transaktionen können den Behörden gemeldet werden.
Minocasino AML: die Regeln
Keine anonymen Konten oder Fantasienamen. Eine Person, ein Konto: Mehrfachkonten sind verboten.
Einzahlungen nur per Kredit- oder Debitkarte, Überweisung und E-Wallet. Bargeld wird weder angenommen noch ausgezahlt.
Vor einer Auszahlung müssen mindestens die 3-fachen Einzahlungen umgesetzt sein. Wer einzahlt, ohne zu spielen, zahlt nicht aus.
Gewinne und Erstattungen gehen auf die Einzahlungsmethode zurück; jede Auszahlung wird manuell geprüft.
Komplexe oder große Transaktionen und auffällige Einsatzmuster werden besonders genau geprüft.
Minocasino kann Einsätze ohne Vorankündigung begrenzen.
Minocasino AML: Schwellen und Prüfungen
- Erste Auszahlung: Nötig ist eine Kopie des Ausweises, ohne sie wird nicht ausgezahlt.
- Ohne geprüfte Identität: höchstens 2.000 € in 24 Stunden und 2.300 € kumuliert seit der Registrierung, danach werden Alter und Wohnsitz verlangt.
- Keine Spielabsicht: Das Geld bleibt gesperrt, bis die Identität nachgewiesen ist oder mindestens 3 Monate seit der Einzahlung vergangen sind.
- Einsätze unter 3 Einzahlungen: Gebühr bis 10% auf die Auszahlung.
- Dokumente: binnen 30 Tagen an [email protected] oder über das Konto, Prüfung bis zu 72 Stunden.
Welche Dokumente akzeptiert werden, steht im Abschnitt Verifizierung des Ratgebers zu Minocasino.
Quelle: AGB von Minocasino, Kapitel 9 und 11. Diese Seite ist ein unabhängiger Ratgeber und wird nicht von Minocasino geführt.